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Der EU Führerschein im einzelnen.
Rund um den Führeschein
Was kostet ein Autoführeschein?
Was kostet ein Motorradführerschein?
Wie lange dauert es, einen Führerschein zu machen?
Wann sollte ich mit dem Führeschein anfangen?
Was brauche ich alles, um einen Führerschein machen zu können?
Ich bin im Besitz eines Autoführerscheins und möchte einen Motorradführerschein machen, was muß ich beachten?
Bis wann muß ich meinen Autoführerschein gemacht haben, um eine 125-er fahren zu dürfen?
Was darf ich mit meinem Klasse B oder Klasse 3 Führerschein an Zweirad fahren?
Ich habe Klasse 1b/ A1 und möchte einen größeren Motorradführerschein machen, was muß ich tun?
Ich habe die Klasse M. Wie sieht das aus, wenn ich Auto und/oder Motorrad machen will?
Ich bin über 25 Jahre alt, und möchte einen Motorradführeschein machen, welche Möglichkeiten habe ich?
Ich habe eine ausländische Fahrerlaubnis und möchte eine deutsche haben, was muß ich tun?
Wann und wo ist Unterricht für Auto, was wird da gemacht?
Wie ist das mit dem Motorradunterricht?
Rund um die Probezeit
Teile mit freundlicher Genehmigung von:
Rolfs und Biggis Fahrschule - Darmstadt
Wer bekommt eine Probezeit?
Wie lange dauert die Probezeit?
Wann wird die Probezeit verlängert?
Wenn ich eine weitere Führerscheinklasse mache?
Bekomme ich besondere Bußgelder oder Strafen bei Verstößen?
Anordnung eines Nachschulungskurses
A- und B-Verstöße
Ablauf eines Nachschulungskurses
Wie geht es danach weiter?
Meine Probezeit ist abgelaufen und trotzdem bekomme ich eine Nachschulung?
Wie bekomme ich nach einem Entzug meine Fahrerlaubnis wieder?
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Was kostet ein Autoführerschein?
Das kann man schlecht sagen, da jeder unterschiedlich talentiert ist, aber im Schnitt kostet der Autoführerschein etwa 1.000,- bis 2.300,- € , je nach Anzahl der Fahrstunden (Nicht verbindlich!)
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Was kostet ein Motorradführerschein?
Auch das kann man schlecht sagen. Der Schnitt hier liegt zwischen 900,- und 1.500,- € (je nach dem ob Du den Stufenführerschein bis 34 PS oder den Direkteinstieg (über 34 PS) machen willst). Wenn Du schon einen Führerschein 1b oder A1 hast, dann kann es sein, das 700,- € reichen. (Nicht verbindlich!)
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Wie lange dauert es einen Führerschein zu machen?
Du solltest ruhig 3 Monate einplanen, denn es muss ein Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Dieser Antrag ist notwendig, damit Du überhaupt eine Prüfung machen kannst und der braucht in etwa 6-8 Wochen bis er zurück ist.
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Wann sollte ich mit dem Führerschein anfangen?
Du kannst 3 Monate vor dem 16. bzw 18. Geburtstag die theoretische Prüfung, sowie 4 Wochen vorher die praktsiche Prüfung machen. Das heißt man könnte durchaus 4 - 5 Monate vor dem Geburtstag anfangen.
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Was brauche ich alles, um einen Führerschein machen zu können?
Du brauchst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs der "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen", außerdem eine Sehtestbescheinigung und ein Paßbild.
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Ich bin im Besitz eines Autoführerscheins und möchte einen Motorradführerschein machen, was muß ich beachten?
Da Du schon einen Führerschein hast, entfallen für Dich die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen". Aber Du mußt einen Sehtest machen, und ein neues Paßbild wird fällig.
Wenn Du den Führerschein vor dem 1.4.1980 gemacht hast, darfst Du Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS fahren, und schon ein wenig üben denn dieser Führerschein beinhaltet die Klasse 1b.
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Bis wann muß ich meinen Autoführerschein gemacht haben, um eine 125-er fahren zu dürfen?
Wer seinen Klasse 3 Führerschein vor dem 1.4. 1980 gemacht hat, der darf die 125- er fahren. Dieses gilt nicht, wenn Die Fahrerlaubnis irgendwann einmal entzogen war, und es muß die deutsche Fahrerlaubnis sein, die vor 1980 gemacht worden ist.
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Was darf ich mit meinem Klasse B oder Klasse 3 Führerschein an Zweirad fahren?
Wenn Du Deinen Autoführerschein nach dem 1.4.1980 gemacht hast, dann darfst Du nur noch 50-er fahren.
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Ich habe Klasse 1b/ A1 und möchte einen größeren Motorradführerschein machen, was muß ich tun?
Auch hier brauchst Du die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" nicht. Aber Du mußt einen Sehtest machen, und ein neues Paßbild wird fällig.
Da Du schon Motorraderfahrung hast brauchst Du nicht die vollen Sonderfahrten (12 Stunden) sondern nur die Hälfte (6 Stunden).
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Ich habe die Klasse M. Wie sieht das aus, wenn ich Auto und/oder Motorrad machen will?
Keine "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen", aber Du mußt einen Sehtest machen, und ein neues Paßbild wird fällig.
Aber Du bekommst für die Klasse M keine Sonderfahrten "gut geschrieben".
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Ich bin über 25 Jahre alt, und möchte einen Motorradführeschein machen, welche Möglichkeiten habe ich?
Du kannst mit 25 Jahren sofort den "Direkteinstieg" (A unbeschränkt) machen, d. h. wenn Du auf einem, großen Motorrad Deine Ausbildung und Prüfung machst, kannst Du die 2 Jahre mit 34 PS umgehen und sofort mehr als 34 PS fahren. Oder Du wählst die günstigere Alternative und machtst den Stufenführerschein "A beschränkt".
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Ich habe eine ausländische Fahrerlaubnis und möchte eine Deutsche haben, was muß ich tun?
Da es sehr schwierig ist pauschal eine Antwort auf diese Frage zu geben, würden wir Dich bitten uns anzurufen um Deinen Fall näher zu betrachten. Natürlich kannst Du uns auch eine E-Mail schreiben.
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Wer bekommt eine Probezeit?
Jeder der seine erste Fahrerlaubnis erwirbt - Ersterwerb- (ausgenommen die Klassen M und L und T).
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Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert normalerweise 2 Jahre.
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Wann wird die Probezeit verlängert?
Wer innerhalb dieser Probezeit Punkte in Flensburg bekommt (egal wegen was), dessen Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre, auf insgesammt 4 Jahre!
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Wenn ich eine weitere Führerscheinklasse mache?
Die Probezeit gibt es nur bei einem Ersterwerb, also bei einer Erweiterung gibt es keine neue Probezeit. Sollte noch eine Restprobezeit von vorher laufen, geht diese ganz normal weiter bis die 2 Jahre abgelaufen sind.
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Bekomme ich besondere Bußgelder oder Strafen bei Verstößen?
Nein! Die Bußgelder sind die gleichen, die auch ein Fahrer ohne Probezeit bekommt! Nur greifen zusätzliche Maßnahmen innerhalb der Probezeit (Nachschulungskurs, verkehrspsychologisches Gespräch).
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Anordnung eines Nachschulungskurses
Sobald ein Verstoß nach Kat. A oder der zweite Verstoß nach Kat. B vorliegt, wird die zuständige Führerscheinstelle vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert. Die Führerscheinstelle ordnet dann einen Nachschulungskurs an, der bis zu einer gewissen Frist abgeleistet werden muss. Nach Absprache mit dieser Behörde ist begrenzt in Einzelfällen eine Verlängerung dieser Frist möglich. Sollte der Kurs zu dem gesetzten Termin nicht besucht worden sein, wird ein Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet!
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A- und B-Verstöße
Die Verstöße sind in zwei Kataloge eingeteilt (Kat. A und Kat B), je nach Schweredes Verstoßes. Bereits bei einem Verstoß nach Kat A oder beim zweiten Verstoß nach Kat B wird der Nachschulungskurs angeordnet! Dies gilt nur, wenn das Bußgeld mindestens 40 € beträgt, also Verwarnungsgelder bis 35 € bleiben unberücksichtigt!
Katalog A (Auszug):
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (mehr als 20 km/h)
- Fahren mit mehr als 0.5 Promille Blutalkoholkonzentration
- rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- unerlaubtest Entfernern vom Unfallort
- Gefärdung oder Behinderung von Schulkindern
- Vorfahrt missachtet, mit Gefährdung
- Missachtung Rotlicht einer Ampel
- deutliche Unterschreitung Sicherheitsabstand (Bußgeldbereich)
- Haltgebot am Stop-Schild nicht beachtet
Katalog B (Auszug):
- parken auf Autobahnen
- Ladung unzureichend Sichern
- Liegenbleiben ohne Absichern
- fehlende Beleuchtung bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen, Schneefall am Tage
- Überschreitung der Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate
- abgefahrene Reifen unter dem gesetzlichen Minimum (1.6 mm, Mofas und Kleinkrafträder 1.0 mm).
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Ablauf eines Nachschulungskurses
Ein Nachschulungskurs (bzw. neue Bezeichnung ASF) darf nur von einem Fahrlehrer mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden.
Die Kursgröße muss zwischen 6 und 12 Teilnehmern betragen! Einzelseminare sind auf Antrag bei der Behörde möglich, aber dem Sinn der Kurse nach sind die Gruppenseminare viel sinnvoller!
Der Kurs besteht aus 4 Sitzungen zu je 135min. Zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine sogenannte Fahrprobe statt, die je Teilnehmer 30 min dauert. Der Kurs muss in einem Zeitraum von 2 und 4 Wochen abgehalten werden. Je Werktag darf nur eine Sitzung stattfinden.
Zur erfolgreichen Teilnahme gehört, dass der Kurs von Anfang bis Ende komplett absolviert wird. Laut Behördenanordnung sind die Kursleiter verpflichtet, dies sehr genau zu überwachen. Sollte also jemand zu einem Kursteil verspätet erscheinen, gilt dies als Verstoß und damit als Nichterfüllung der Seminarpflicht! Konsequenz: Fahrerlaubnisentzug
Sollte eine Teilnahme durch Krankheit nicht möglich sein, muss dies durch ein Attest nachgewiesen werden. Damit wird dann von der Behörde ein zweiter Kurs genehmigt! Da der Kurs inhaltlich auf die jeweiligen Kursabende aufbaut, ist es nicht möglich, einen einzelnen Abend in einem anderen Kurs zu absolvieren, sondern dieser muss komplett neu abgeleistet werden!
In der ersten Kurssitzung erfolgt nach der Vorstellung des Kursleiters eine Runde zum Kennen lernen. Jeder Teilnehmer sollte sich mit kurzen Worten vorstellen. Oberste Devise: Jeder kann, keiner muss! Im weiteren Verlauf sollten die Erwartungen der Kursteilnehmer zum Kurs besprochen werden. Danach legt der Leiter die Kursziele dar. Zum Abschluss der ersten Sitzung erfolgt noch eine Besprechung der Fahrprobe und die Einteilung in Gruppen. Auch wird vorbereitend zur zweiten Sitzung von den Teilnehmern verlangt, ein wenig über ihre bisherige Fahrkarriere nachzudenken, um für diese eine Stoffsammlung aufbauen zu können!
Die Fahrprobe erfolgt im Regelfall in Dreiergruppen, dauert also incl. einer Besprechung ca. 2 Stunden! In dieser Beobachtungsfahrt sitzt der Fahrlehrer nicht als Prüfer dabei mit der Maßgabe, jeden Fehler zu kritisieren! Diese Fahrt ist keine!!! Prüfungsfahrt. Möglichts normal, wie mit Freunden fahren! Inhaltlich geht es in dieser Fahrt eher um Beobachtungsfähigkeit und das Verhalten im Straßenverkehr! Jede Fahrt wird im Anschluss kurz besprochen, wobei Fahrer und Beifahrer diese kommentieren sollen!
In der zweiten Kursitzung werden dann verschiedene Situationen aus der Fahrt und auch bisher sonst erlebte Situationen gesammelt. Der Leiter sucht sich aus dieser Stoffsammlung dann einige Situationen aus, die im Anschluss analysiert und besprochen werden!
In der dritten Kurssitzung geht es nochmals um die Analyse weiterer Situationen. Auch ist laut Kursprogramm auf das Thema Alkohol/Drogen und Straßenverkehr nochmals einzugehen!
In der vierten Sitzung erfolgt dann eine Zusammenfassung des Kurses. Jeder Teilnehmer sollte versuchen, für sich ein Ziel zu setzen, damit weitere Auffälligkeiten nicht mehr vorkommen. Der Kursleiter erläutert noch, wie es im Falle weiterer Verstöße innerhalb der Probezeit weiter geht! Nach einer abschließenden Kurskritik erhält dann jeder seine Teilnahmebescheinigung. Damit ist der Kurs dann beendet! Diese Bescheinigung schnellstmöglich zur Führerscheinstelle!
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Wie geht es danach weiter?
Nachdem Du einen Nachschulungskurs besucht hast, bist Du schon wieder auffällig geworden.
Das ist nicht gut!
Um zu erfahren, was Dich erwartet, schreib uns eine Mail, und wir werden nähere Auskünfte geben.
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Meine Probezeit ist abgelaufen und trotzdem bekomme ich eine Nachschulung?
Da Behördenwege zum Teil lang sind, kann es durchaus passieren, dass die Probezeit beendet ist und trotzdem ein Nachschulungskurs angeordnet wird.
Grund: Der Verstoß, weshalb dieser Kurs angeordnet wird, lag noch innerhalb der Probezeit! Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) bleibt die Notiz Führerschein auf Probe ein Jahr länger gespeichert als die Probezeit dauert (sogenannte Überliegefrist), so dass Einträge immer noch zugeordnet werden können.
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Wie bekomme ich nach einem Entzug meine Fahrerlaubnis wieder?
Wurde die Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an dem Kurs angeordnet, so muss zuerst dieser absolviert werden! An diesem Kurs muß innerhalb einer 3 monatigen Frist teilgenommen werden.
Wurde die Fahrerlaubnis wegen eines dritten Verstoßes innerhalb der Probezeit entzogen, läuft auf jeden Fall zuerst eine 3 monatige Sperre, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann! Die Fahrerlaubnisbehörde kann vor der Neuerteilung noch Auflagen erteilen, bevor sie dem Antrag zustimmt! Dies kann zum Beispiel eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) sein, wenn die Behörde Eignungszweifel hat!
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