Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu machen. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug deutlich leichter.
Bisher gabt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das „Loswerden“ der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Ab dem 1.4.2021 is es auch für Führerscheininhaber mit der Schlüsselzahl 78 möglich, die Schlüsselzahl 197 zu bekommen.
Was muss ich tun?
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
Automatik fahren ist bei uns möglich auf einem Elektro Cora oder auf einem Diesel.
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