Sonderfahrten oder Pflichtstunden

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Sonderfahrten oder Pflichtstunden

Diese beiden Begriffe geistern immer wieder durch die Gegend!
Ich würde gerne mal ein bisschen dazu erklären!!

Pflichtstunden gibt es nicht.

Die Frage, die immer wieder gestellt wird, wie viele Pflichtstunden brauche ich?

Pflichtstunden gibt es nicht!
Es gibt bei den normalen Übungsstunden keine Mindeststundenzahl. Diese Stunden braucht man, um das Fahrzeug in den Griff zu bekommen. Dabei geht es um Schalten, Bremsen, Beschleunigen, rückwärts fahren, aber auch Dinge wie Fahrstreifenwechsel.
Wie viele benötigt werden, hängt von jeder Person ab und ist sehr unterschiedlich! Und erst wenn diese Dinge funktionieren, kann mit den Sonderfahrten begonnen werden.

Sonderfahrten
Die Sonderfahrten sind seit den 80 iger Jahren vorgeschrieben, um die Unfallzahlen, die damals z. B. im höheren Geschwindigkeitsbereich sehr hoch waren, zu reduzieren.

Bei den Sonderfahrten handelt es sich um Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten.
Die Sonderfahrten sind nicht kombinierbar, das bedeutet, dass eine Autobahnfahrt mit Beleuchtung nicht gleichzeitig als Autobahn- und Beleuchtungsfahrt zählen darf.


Wenn die erste Fahrstunde zufällig im Dunkeln abläuft, kann man sie aber trotzdem nicht als Beleuchtungsfahrt beschreiben, denn die Sonderfahrten sollen am Ende der Ausbildung liegen, weil die Ausbildungsinhalte andere sind.
Wie viele Soderfahrten vorgeschrieben sind erkläre ich an einer anderen Stelle!

Und damit dauert die Ausbildung so lange, bis die Übungsstunden und die Sonderfahrten gefahren sind.