PKW-Ausbildung
Auto - Klassen B, B96, BE, BF17, B197
Kraftfahrzeug: bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zG) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (zG Zugfahrzeug + zG Anhänger) darf 3.500 kg nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz |
Mindestalter 18 (oder BF17) Eingeschlossene Klassen: AM, L |
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg. Dieser Führerschein wird nicht mehr angeboten |
Mindestalter 18 Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: AM, L |
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen. |
Mindestalter 18 Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: AM, L |
Entspannt die Prüfung auf Automatik machen und trotzdem Schaltwagen fahren dürfen. |
Der Automatikführerschein ist eine interessante Alternative zum herkömmlichen Autoführerschein. Nach dem Ende der Ausbildung erhältst Du einen Klasse B Führerschein mit der Schlüsselzahl 78. |
Motorrad Ausbildung
Motorrad - Klassen A, A1, A2, AM
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
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Mindestalter 18 (oder BF17) Eingeschlossene Klassen: AM, L |
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung. |
Mindestalter 16 Eingeschlossene Klassen: AM |
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). |
Mindestalter 18 Eingeschlossene Klassen: AM, A1 |
Kraftrad über 45 km/h bbH, über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. Kraftfahrzeuge, Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren. |
Mindestalter: Krafträder (Direkteinstieg): 24 Eingeschlossene |
Als erfahrener Fahrschullehrer begleite ich dich persönlich auf dem Weg zum Motorradführerschein und teile meine Leidenschaft für das Zweiradfahren mit dir.
Das Besondere an unserer Ausbildung: Ich fahre mit dir! Unsere Ausbildung hebt sich von anderen ab, denn ich begleite dich nicht nur von der Seitenlinie, sondern fahre selber auf dem Motorrad hinterher. Diese intensive persönliche Betreuung ermöglicht es, individuell auf deine Bedürfnisse einzugehen und Unsicherheiten zu überwinden.
Wer aufsteigt von der Klasse A1 zu A2 und von A2 zu A braucht „NUR“ eine praktische Prüfung, die aber mit Grundfahraufgaben und allem normalen „Zauber“ der normalen Prüfung zu machen ist. Wer von A1 zu A aufsteigen möchte, muss eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung absolvieren.
Auch nach der bestandenen Prüfung stehen wir euch noch mit Rat und Tat zur Seite. Ob beim Motorradkauf, gemeinsamen Ausfahrten, Sicherheitsfragen, Überwintern oder Sicherheitstrainings.
Motorrad-Sicherheitstraining
Auch nach der Motorradausbildung sind wir immer noch für Euch da!
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Natürlich wird Verbesserungspotential sofort angesprochen! |
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Was keiner erleben möchte, aber ja durchaus passieren kann ist der Motorradunfall, auch diese Dinge werden wir ansprechen (lassen),
auch da muss man sich eingestehen, das man nicht alles können kann.
In speziellen Schräglagentrainigs gibt es die Möglichkeit Schräglage zu trainieren
und auch in weiterführenden Trainings geht es dann sogar bis zur Flucht ins Gelände oder fahren über Wippen und andere Dinge!